{"id":1686,"date":"2019-04-09T10:27:06","date_gmt":"2019-04-09T10:27:06","guid":{"rendered":"https:\/\/gvbm.net\/?page_id=1686"},"modified":"2025-10-29T23:15:04","modified_gmt":"2025-10-29T23:15:04","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gvbm.net\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen(AGB)<\/h2>\n<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der &#8220;GVBM Gesellschaft f\u00fcr Vertrieb und Beratung in der Medizin mbH&#8221;, Berlin<br \/>\n\u200b\u200b\u200b\u200b\u200b\u200b\u200b<\/p>\n<h5>1 Geltung der Bedingungen<\/h5>\n<p>1.1 F\u00fcr alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschlie\u00dflich diese Verkaufsbedingungen. Sie gelten durch Bestellung oder Annahme der Lieferung oder Leistung als anerkannt, nicht nur f\u00fcr das betreffende Gesch\u00e4ft, sondern auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<br \/>\n1.2 Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n<h5>2 Angebot und Vertragsabschluss<\/h5>\n<p>2.1 Unsere Angebote erfolgen grunds\u00e4tzlich freibleibend. Das hei\u00dft, sie stellen lediglich eine Aufforderung an den K\u00e4ufer dar, uns einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahme des Auftrages zustande. Die Annahme ist erfolgt, sobald wir aufgrund der Bestellung die Ware mit dem Lieferschein\/Auftragsbest\u00e4tigung und Rechnung zum Versand gebracht haben. Eines Zugangs der Annahmeerkl\u00e4rung bedarf es nur bei schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung vor Versendung der Ware. F\u00fcr den Inhalt und die Ausf\u00fchrung des Auftrages sind unsere Auftragsbest\u00e4tigung und die darin spezifizierten Angaben ma\u00dfgebend.<br \/>\n2.2 Unsere Produkte sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr medizinisch geschultes Fachpersonal bestimmt, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten und die Produkte in ihrer beruflichen oder dienstlichen T\u00e4tigkeit anwenden. Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen.<\/p>\n<h5>3 Preise und Verpackung<\/h5>\n<p>3.1 Die Berechnung unserer Lieferungen und Leistungen erfolgt auf der Basis unserer am Tage des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive Verpackung, zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer und eventueller sonstiger staatlicher Abgaben.<br \/>\n3.2 Versandkosten werden f\u00fcr Lieferungen an Endkunden in Deutschland bis zu einem Bestellwert von 300,- EUR netto in H\u00f6he von pauschal 7,90 EUR berechnet. Bei einem Bestellwert von unter 200,- EUR netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 11,50 EUR zus\u00e4tzlich.<br \/>\n3.3 Versandkosten werden f\u00fcr Lieferungen an H\u00e4ndler bis zu einem Bestellwert von 1000,- EUR in H\u00f6he von pauschal 7,90 EUR berechnet, es sei denn, es ist etwas Anderes schriftlich vereinbart. F\u00fcr jede ausgef\u00fchrte Direktlieferung an Kunden (Dritte) (sog. &#8220;Dropshipping&#8221;) berechnet GVBM 10,-\u20ac exklusive Mehrwertsteuer je Bestellung zus\u00e4tzlich. Bei einem Bestellwert von unter 200,- EUR netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 11,50 EUR zus\u00e4tzlich. Eine Auslieferung der bestellten Ware an Dritte ins Ausland ist nicht m\u00f6glich.<br \/>\n3.4 Der K\u00e4ufer wird die gebrauchte Verpackung selbst\u00e4ndig und auf eigene Rechnung verwerten oder entsorgen. Kostenbelastungen und Rechnungsk\u00fcrzungen sind unzul\u00e4ssig.<br \/>\n3.5 Die von uns versendeten Preislisten stellen kein zeitlich bindendes Preisangebot dar, lediglich eine Orientierung zu welchen Konditionen wir unsere Produkte (zum Zeitpunkt der Versendung der Preisliste) an Kunden allgemein verkaufen. Eine Berufung auf die Preisliste als Rechtfertigung f\u00fcr das Ablehnen von abweichenden tats\u00e4chlich in Rechnung gestellten Preisen ist daher nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<h5>4 Zahlungsbedingungen<\/h5>\n<p>4.1 S\u00e4mtliche Zahlungen sind innerhalb 21 Tage nach Rechnungserteilung ohne Abzug, netto Kasse f\u00e4llig. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erf\u00fcllungshalber.<br \/>\n4.2 Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Anspr\u00fcche, dem K\u00e4ufer f\u00fcr die Dauer des Verzuges pauschal Zinsen in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Zahlungsbereitschaft des K\u00e4ufers begr\u00fcnden (z.B. Nichteinl\u00f6sung eines Schecks\/Wechsels oder Antrag auf ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren) und bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers, sind wir berechtigt, die Ausf\u00fchrung weiterer Leistungen und Lieferungen bis zur vollst\u00e4ndigen Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistungen zur\u00fcckzustellen. In diesem Fall werden unsere gesamten Forderungen gegen den K\u00e4ufer, auch aus anderen Gesch\u00e4ften, sofort f\u00e4llig. Kommt der K\u00e4ufer einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten.<br \/>\n4.3 Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur zu, soweit seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<h5>5 Lieferfrist und Gefahren\u00fcbergang<\/h5>\n<p>5.1 Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers, auch wenn die Versandkosten von uns \u00fcbernommen werden. Verz\u00f6gert sich die Lieferung durch Umst\u00e4nde, die nicht vom Lieferanten zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit vorliegender Versandbest\u00e4tigung auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Sinnvolle Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<br \/>\n5.2 Liefer- und Leistungszeitangaben sind nur ann\u00e4hrend zu betrachten, sofern nicht zus\u00e4tzlich eine ausdr\u00fcckliche, schriftliche, verbindliche Lieferungszusage f\u00fcr einen Fixtermin erfolgt. Gegen\u00fcber Kaufleuten wird die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeitangaben verl\u00e4ngern sich im angemessenen Umfang, wenn wir an der Erf\u00fcllung unserer Verpflichtung durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Hierf\u00fcr gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, \u00dcberschwemmung, staatliche Ma\u00dfnahmen, allgemeine Lieferengp\u00e4sse sowie nicht vorhersehbare Betriebsst\u00f6rungen, auch bei Zulieferanten. Ist die Liefer- und Leistungszeit deutlich \u00fcberschritten und das wirtschaftliche Interesse des K\u00e4ufers an der Leistung deshalb entfallen, so kann der K\u00e4ufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher R\u00fccktrittsandrohung von dem Vertrag schriftlich zur\u00fccktreten. Weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen.<br \/>\n5.3 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erf\u00fcllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des K\u00e4ufers voraus. Bei Verzug des K\u00e4ufers wird die Lieferzeit unterbrochen und verl\u00e4ngert sich um den Zeitraum, in dem sich der K\u00e4ufer in Verzug befindet. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n5.4 Bei Bestellungen und\/oder Abrufen, deren Erf\u00fcllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist Nichterf\u00fcllung, mangelhafte oder versp\u00e4tete Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen der Bestellung. Bei Kleinbestellungen behalten wir uns die Berechnung eines Mindestrechnungsbetrages oder von Bearbeitungszuschl\u00e4gen vor. Bei Bestellungen und\/oder Abrufen die aus mehreren Lieferungen bestehen, sind wir berechtigt, das Material f\u00fcr die gesamte Bestellung zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort zu fertigen. Etwaige \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen daher nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden.<br \/>\n5.5 R\u00fccksendungen bed\u00fcrfen in jedem Fall unserer Zustimmung. Bei R\u00fccksendungen auf Grund von Fehlbestellungen sind wir berechtigt eine Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr von 10% des Rechnungswertes zu erheben.<\/p>\n<h5>6 Umtausch oder R\u00fccknahme au\u00dferhalb der Gew\u00e4hrleistung<\/h5>\n<p>6.1 S\u00e4mtliche vom Verk\u00e4ufer gelieferten Produkte sind au\u00dferhalb des Gew\u00e4hrleistungsrechts von Umtausch und R\u00fccknahme ausgeschlossen, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart. Eine R\u00fccksendung der Ware ist ausnahmsweise gestattet, wenn eine schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung des Verk\u00e4ufers vorliegt und eine R\u00fccksendung von 7 Tagen nach Erhalt der Ware frachtfrei in der Originalverpackung, unbesch\u00e4digt und in hygienisch einwandfreiem Zustand erfolgt. Eine R\u00fccknahme der Ware ist nur gegen eine entsprechende Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr m\u00f6glich. Ergibt eine \u00dcberpr\u00fcfung der Warenr\u00fccksendung, dass die oben genannten R\u00fccknahmebedingungen erf\u00fcllt sind, so erstellt der Verk\u00e4ufer \u00fcber den Rechnungsbetrag der Warenr\u00fccksendung abz\u00fcglich Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr eine Gutschrift.<br \/>\n6.2 Sonderanfertigungen und Importware bleiben von der R\u00fccknahme generell ausgeschlossen.<\/p>\n<h5>7 Abnahmefristen, Abrufauftr\u00e4ge<\/h5>\n<p>7.1 Hat der K\u00e4ufer innerhalb einer bestimmten Frist die Ware abzurufen oder abzunehmen, sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist Rechnung zu erteilen, es steht uns jedoch auch frei, ohne Mahnung zur\u00fcckzutreten. Ist eine Bestellung auf Abruf erfolgt und eine Abruffrist nicht vereinbart, sind wir berechtigt, nach Ablauf von 6 Monaten nach Ausstellung unserer Auftragsbest\u00e4tigung die Ware auszuliefern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Werden die mit einem Abrufauftrag bestellten Waren nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollst\u00e4ndig abgenommen, wird der Abrufauftrag hinf\u00e4llig. F\u00fcr die bereits ausgelieferten Mengen kann eine Nachberechnung erfolgen, welcher der Listenpreis der jeweils abgerufenen Teilmengen zugrunde liegt.<\/p>\n<h5>8 Gew\u00e4hrleistung<\/h5>\n<p>8.1 Etwaige M\u00e4ngel, Besch\u00e4digungen und Mengenabweichungen sind uns unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen, und zwar, bei erkennbaren M\u00e4ngeln etc. innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung und bei anderen M\u00e4ngeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sp\u00e4testens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte M\u00e4ngelr\u00fcge, k\u00f6nnen aus solchen M\u00e4ngeln keine Anspr\u00fcche mehr gegen uns geltend gemacht werden. 7.2 F\u00fcr den Fall einer M\u00e4ngelr\u00fcge behalten wir uns das Recht zur Besichtigung und Pr\u00fcfung der beanstandeten Waren in unver\u00e4ndertem Zustand vor. F\u00fcr den Fall einer mangelhaften Lieferung oder fehlenden zugesicherten Eigenschaften, behalten wir uns das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der K\u00e4ufer hat uns die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchf\u00fchrung der Nachbesserung und\/oder Ersatzlieferung einzur\u00e4umen. Schlagen die zumutbaren Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht m\u00f6glich oder verstreicht eine von dem K\u00e4ufer gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die M\u00e4ngelbeseitigung von uns schuldhaft verz\u00f6gert, so kann der K\u00e4ufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die nicht aus einer Garantie\u00fcbernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verk\u00e4ufers.<br \/>\n8.2 Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache. 8. Haftung Schadensersatzanspr\u00fcche wegen von uns oder unseren Erf\u00fcllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursachter Vertragsverletzungen, z.B. aus Verzug, Unm\u00f6glichkeit, Nichterf\u00fcllung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (pVV), Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen (cic), unerlaubter Handlung und Delikt, bestehen nur im Falle grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt uneingeschr\u00e4nkt bestehen.<\/p>\n<h5>9 Eigentumsvorbehalt<\/h5>\n<p>9.1 Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher, auch bereits fr\u00fcherer oder erst k\u00fcnftig aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem K\u00e4ufer entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.<br \/>\n9.2 Der K\u00e4ufer ist zur sachgerechten und pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer, Wasser und Diebstahl, zu versichern. Anspr\u00fcche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Der Besteller hat die Versicherung \u00fcber die Forderungsabtretung zu unterrichten.<br \/>\n9.3 Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpf\u00e4nden, zur Sicherheit zu \u00fcbereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Bei evtl. Pf\u00e4ndungen, Zugriffen Dritter, Verlusten, Besch\u00e4digungen und sonstigen Umst\u00e4nden, die unsere Eigentumsrechte oder die Vorbehaltsware beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten, hat der K\u00e4ufer unser Eigentum nach Kr\u00e4ften zu sch\u00fctzen und uns unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.<br \/>\n9.4 Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Der K\u00e4ufer tritt bereits jetzt s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche und Forderungen aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung sowie einer Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erf\u00fcllungshalber an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erm\u00e4chtigt. Wir werden von den Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen, solange der K\u00e4ufer seinen Vertragspflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und kein Fall von Ziff. 11.4 vorliegt. Der K\u00e4ufer hat die eingezogenen Betr\u00e4ge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuf\u00fchren, soweit und sobald unsere Forderungen f\u00e4llig sind. Auf Verlangen hat uns der K\u00e4ufer alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu erteilen. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegen\u00fcber dem Schuldner des K\u00e4ufers offen zu legen. Werden zur Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gegen Dritte gerichtliche oder au\u00dfergerichtliche Ma\u00dfnahmen erforderlich, so tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die insoweit entstehenden Kosten.<br \/>\n9.5 Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen ein, die Zweifel an seiner Zahlungsf\u00e4higkeit oder -bereitschaft begr\u00fcnden (vgl. Ziff. 4.3), sind wir nach billigem Ermessen berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit wieder an uns zu nehmen. Zu diesem Zwecke berechtigt uns der K\u00e4ufer zum Zutritt zu den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten. Die Kosten des R\u00fccktransportes tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Die R\u00fccknahme der Vorbehaltsware gilt nur als R\u00fccktritt von dem Vertrag, wenn wir dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4ren. \u00dcbersteigt der Wert unserer Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.<br \/>\n9.6 Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem K\u00e4ufer geh\u00f6renden Waren, steht uns der sich dabei ergebenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den \u00fcbrigen Waren zum Zeitpunkt ihrer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.<\/p>\n<h5>10 Produktangaben, Muster, Zusicherungen von Eigenschaften<\/h5>\n<p>10.1 Soweit nicht durch detaillierte Angaben unserer Lieferanten beschrieben, gelten Produktangaben, Proben und Muster als ann\u00e4hernde Produktbeschreibung und Beschaffenheitsangaben bzw. als lediglich ann\u00e4hernde Anschauungsst\u00fccke. Lieferungen erfolgen aufgrund der bestellten Ware und deren Beschreibung, ggf. laut Angebot. Zusicherungen von Eigenschaften im Sinne von \u00a7 459 Abs. 2 BGB m\u00fcssen von uns ausdr\u00fccklich und schriftlich als zugesicherte Eigenschaften best\u00e4tigt sein.<br \/>\n10.2 Der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt, dass die von ihr gehandelten medizinischen Produkte entsprechend den Vorschriften des \u00a710 Medizin Produkte Gesetz \u00fcber die Voraussetzung f\u00fcr das erstmalige Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von System und Behandlungseinheiten sowie f\u00fcr das sterilisieren von Medizinprodukten durch ein dazu berechtigtes Unternehmen als erstmaliger Inverkehrbringer in den Gesch\u00e4ftsverkehr gebraucht worden sind. Der Verk\u00e4ufer handelt insofern als Zwischenh\u00e4ndler und nicht als erstmaliger Inverkehrbringer.<\/p>\n<h5>11 Schlussbestimmungen<\/h5>\n<p>11.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferungen und Zahlung sowie Gerichtsstand f\u00fcr beide Seiten ist unser Gesch\u00e4ftssitz, sofern der K\u00e4ufer Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Wir behalten uns jedoch vor, den K\u00e4ufer auch vor einem anderen gesetzlich zust\u00e4ndigen Gericht in Anspruch zu nehmen. F\u00fcr die gesamte Rechtsbeziehung zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenverkauf (CISG) sowie die Anwendung der Einheitlichen Gesetze \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen und \u00fcber den Abschluss solcher Kaufvertr\u00e4ge ist ausgeschlossen. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der getroffenen Vereinbarung bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch f\u00fcr diese Regelung. Sollte eine Bestimmung in diesen Einkaufbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<br \/>\n11.2 Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche \u00c4nderung des Vertragsinhalts herbeigef\u00fchrt wird. Das Gleiche gilt, falls ein regelungsbed\u00fcrftiger Sachverhalt nicht ausdr\u00fccklich geregelt ist.<\/p>\n<p>Berlin, 15.12.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen(AGB) Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der &#8220;GVBM Gesellschaft f\u00fcr Vertrieb und Beratung in der Medizin mbH&#8221;, Berlin \u200b\u200b\u200b\u200b\u200b\u200b\u200b 1 Geltung der Bedingungen 1.1 F\u00fcr<span class=\"excerpt-hellip\"> [\u2026]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1686","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gvbm.net\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1686","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gvbm.net\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gvbm.net\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gvbm.net\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gvbm.net\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1686"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/gvbm.net\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1686\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4484,"href":"https:\/\/gvbm.net\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1686\/revisions\/4484"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gvbm.net\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1686"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}