Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der „GVBM Gesellschaft für Vertrieb und Beratung in der Medizin mbH“, Berlin
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1 Geltung der Bedingungen
1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen. Sie gelten durch Bestellung oder Annahme der Lieferung oder Leistung als anerkannt, nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Einkaufsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen.

2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend. Das heißt, sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, uns einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahme des Auftrages zustande. Die Annahme ist erfolgt, sobald wir aufgrund der Bestellung die Ware mit dem Lieferschein/Auftragsbestätigung und Rechnung zum Versand gebracht haben. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es nur bei schriftlicher Auftragsbestätigung vor Versendung der Ware. Für den Inhalt und die Ausführung des Auftrages sind unsere Auftragsbestätigung und die darin spezifizierten Angaben maßgebend.
2.2 Unsere Produkte sind ausschließlich für medizinisch geschultes Fachpersonal bestimmt, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten und die Produkte in ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit anwenden. Es erfolgt kein Verkauf an Privatpersonen.

3 Preise und Verpackung
3.1 Die Berechnung unserer Lieferungen und Leistungen erfolgt auf der Basis unserer am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive Verpackung, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und eventueller sonstiger staatlicher Abgaben.
3.2 Versandkosten werden für Lieferungen an Endkunden in Deutschland bis zu einem Bestellwert von 300,- EUR netto in Höhe von pauschal 7,90 EUR berechnet. Bei einem Bestellwert von unter 200,- EUR netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 11,50 EUR zusätzlich.
3.3 Versandkosten werden für Lieferungen an Händler bis zu einem Bestellwert von 1000,- EUR in Höhe von pauschal 7,90 EUR berechnet, es sei denn, es ist etwas Anderes schriftlich vereinbart. Für jede ausgeführte Direktlieferung an Kunden (Dritte) (sog. „Dropshipping“) berechnet GVBM 10,-€ exklusive Mehrwertsteuer je Bestellung zusätzlich. Bei einem Bestellwert von unter 200,- EUR netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 11,50 EUR zusätzlich. Eine Auslieferung der bestellten Ware an Dritte ins Ausland ist nicht möglich.
3.4 Der Käufer wird die gebrauchte Verpackung selbständig und auf eigene Rechnung verwerten oder entsorgen. Kostenbelastungen und Rechnungskürzungen sind unzulässig.
3.5 Die von uns versendeten Preislisten stellen kein zeitlich bindendes Preisangebot dar, lediglich eine Orientierung zu welchen Konditionen wir unsere Produkte (zum Zeitpunkt der Versendung der Preisliste) an Kunden allgemein verkaufen. Eine Berufung auf die Preisliste als Rechtfertigung für das Ablehnen von abweichenden tatsächlich in Rechnung gestellten Preisen ist daher nicht möglich.

4 Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Zahlungen sind innerhalb 21 Tage nach Rechnungserteilung ohne Abzug, netto Kasse fällig. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber.
4.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche, dem Käufer für die Dauer des Verzuges pauschal Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers begründen (z.B. Nichteinlösung eines Schecks/Wechsels oder Antrag auf ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren) und bei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir berechtigt, die Ausführung weiterer Leistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistungen zurückzustellen. In diesem Fall werden unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer, auch aus anderen Geschäften, sofort fällig. Kommt der Käufer einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5 Lieferfrist und Gefahrenübergang
5.1 Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die nicht vom Lieferanten zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit vorliegender Versandbestätigung auf den Käufer über. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig.
5.2 Liefer- und Leistungszeitangaben sind nur annährend zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche, schriftliche, verbindliche Lieferungszusage für einen Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten wird die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeitangaben verlängern sich im angemessenen Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Hierfür gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmung, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässe sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferanten. Ist die Liefer- und Leistungszeit deutlich überschritten und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Leistung deshalb entfallen, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung von dem Vertrag schriftlich zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
5.3 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Bei Verzug des Käufers wird die Lieferzeit unterbrochen und verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich der Käufer in Verzug befindet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.4 Bei Bestellungen und/oder Abrufen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen der Bestellung. Bei Kleinbestellungen behalten wir uns die Berechnung eines Mindestrechnungsbetrages oder von Bearbeitungszuschlägen vor. Bei Bestellungen und/oder Abrufen die aus mehreren Lieferungen bestehen, sind wir berechtigt, das Material für die gesamte Bestellung zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort zu fertigen. Etwaige Änderungswünsche können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
5.5 Rücksendungen bedürfen in jedem Fall unserer Zustimmung. Bei Rücksendungen auf Grund von Fehlbestellungen sind wir berechtigt eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Rechnungswertes zu erheben.

6 Umtausch oder Rücknahme außerhalb der Gewährleistung
6.1 Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Produkte sind außerhalb des Gewährleistungsrechts von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart. Eine Rücksendung der Ware ist ausnahmsweise gestattet, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Verkäufers vorliegt und eine Rücksendung von 7 Tagen nach Erhalt der Ware frachtfrei in der Originalverpackung, unbeschädigt und in hygienisch einwandfreiem Zustand erfolgt. Eine Rücknahme der Ware ist nur gegen eine entsprechende Wiedereinlagerungsgebühr möglich. Ergibt eine Überprüfung der Warenrücksendung, dass die oben genannten Rücknahmebedingungen erfüllt sind, so erstellt der Verkäufer über den Rechnungsbetrag der Warenrücksendung abzüglich Wiedereinlagerungsgebühr eine Gutschrift.
6.2 Sonderanfertigungen und Importware bleiben von der Rücknahme generell ausgeschlossen.

7 Abnahmefristen, Abrufaufträge
7.1 Hat der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist die Ware abzurufen oder abzunehmen, sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist Rechnung zu erteilen, es steht uns jedoch auch frei, ohne Mahnung zurückzutreten. Ist eine Bestellung auf Abruf erfolgt und eine Abruffrist nicht vereinbart, sind wir berechtigt, nach Ablauf von 6 Monaten nach Ausstellung unserer Auftragsbestätigung die Ware auszuliefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Werden die mit einem Abrufauftrag bestellten Waren nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig abgenommen, wird der Abrufauftrag hinfällig. Für die bereits ausgelieferten Mengen kann eine Nachberechnung erfolgen, welcher der Listenpreis der jeweils abgerufenen Teilmengen zugrunde liegt.

8 Gewährleistung
8.1 Etwaige Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar, bei erkennbaren Mängeln etc. innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen uns geltend gemacht werden. 7.2 Für den Fall einer Mängelrüge behalten wir uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Waren in unverändertem Zustand vor. Für den Fall einer mangelhaften Lieferung oder fehlenden zugesicherten Eigenschaften, behalten wir uns das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Käufer hat uns die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen die zumutbaren Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine von dem Käufer gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbeseitigung von uns schuldhaft verzögert, so kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, die nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
8.2 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache. 8. Haftung Schadensersatzansprüche wegen von uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursachter Vertragsverletzungen, z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (pVV), Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen (cic), unerlaubter Handlung und Delikt, bestehen nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt uneingeschränkt bestehen.

9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch bereits früherer oder erst künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
9.2 Der Käufer ist zur sachgerechten und pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer, Wasser und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Der Besteller hat die Versicherung über die Forderungsabtretung zu unterrichten.
9.3 Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Bei evtl. Pfändungen, Zugriffen Dritter, Verlusten, Beschädigungen und sonstigen Umständen, die unsere Eigentumsrechte oder die Vorbehaltsware beeinträchtigen könnten, hat der Käufer unser Eigentum nach Kräften zu schützen und uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
9.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche und Forderungen aus einer Weiterveräußerung sowie einer Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erfüllungshalber an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir werden von den Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Ziff. 11.4 vorliegt. Der Käufer hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen, soweit und sobald unsere Forderungen fällig sind. Auf Verlangen hat uns der Käufer alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu erteilen. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Käufers offen zu legen. Werden zur Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gegen Dritte gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen erforderlich, so trägt der Käufer die insoweit entstehenden Kosten.
9.5 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft begründen (vgl. Ziff. 4.3), sind wir nach billigem Ermessen berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit wieder an uns zu nehmen. Zu diesem Zwecke berechtigt uns der Käufer zum Zutritt zu den Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Kosten des Rücktransportes trägt der Käufer. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nur als Rücktritt von dem Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
9.6 Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren, steht uns der sich dabei ergebenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt ihrer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.

10 Produktangaben, Muster, Zusicherungen von Eigenschaften
10.1 Soweit nicht durch detaillierte Angaben unserer Lieferanten beschrieben, gelten Produktangaben, Proben und Muster als annähernde Produktbeschreibung und Beschaffenheitsangaben bzw. als lediglich annähernde Anschauungsstücke. Lieferungen erfolgen aufgrund der bestellten Ware und deren Beschreibung, ggf. laut Angebot. Zusicherungen von Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt sein.
10.2 Der Verkäufer erklärt, dass die von ihr gehandelten medizinischen Produkte entsprechend den Vorschriften des §10 Medizin Produkte Gesetz über die Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von System und Behandlungseinheiten sowie für das sterilisieren von Medizinprodukten durch ein dazu berechtigtes Unternehmen als erstmaliger Inverkehrbringer in den Geschäftsverkehr gebraucht worden sind. Der Verkäufer handelt insofern als Zwischenhändler und nicht als erstmaliger Inverkehrbringer.

11 Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort für die Lieferungen und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Seiten ist unser Geschäftssitz, sofern der Käufer Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir behalten uns jedoch vor, den Käufer auch vor einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) sowie die Anwendung der Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge ist ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für diese Regelung. Sollte eine Bestimmung in diesen Einkaufbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
11.2 Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

Berlin, 15.12.2022