• Messerklingen und Bohrer sind bei einmaliger Verwendung erheblich schärfer als Wiederverwendbare nach der Wiederaufbereitung
  • Gewebeproben sind eindeutig belastbar, da die Histologie keine Rückstände von Vorgängern aufweist
  • Aufbereiter des Krankenhauses tragen keinerlei Haftung bei Infektionen durch Verunreinigungen
  • Kleine Lumen verstopfen bei Einmalinstrumenten seltener und es besteht kein hygienisches Risiko

Probleme mit Reusable-Produkten

Es können erhebliche Reparaturkosten nach Frässchaden oder Abnutzung entstehen!


Gründliche Reinigung chirurgischer Instrumente ist schwierig. Es besteht die Gefahr der Kreuzkontamination durch mögliche Eiweiß- und Geweberückstände! Darunter die Übertragung von:

  • CJK und vCJK
  • Prionenerkrankungen
  • Bakterien-Endotoxinen
  • Hepatitis B und C
  • Risiken durch HIV und AIDS

Darf ich Einmalinstrumente auch wiederaufbereiten lassen?

Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist – wenngleich an hohe Anforderungen gekoppelt – nach der europäischen und der bundesdeutschen Rechtslage zulässig. Allerdings entbindet diese gesetzgeberische Wertentscheidung weder die Hersteller noch die professionellen Betreiber von Medizinprodukten von der haftungsrechtlichen Verantwortung für Schäden, die sich aus dem Einsatz von fehlerhaft aufbereiteten Medizinprodukten ergeben können.

Aufbereiter müssen die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Aufbereitung von Medizinprodukten der Kategorie „Kritisch C” i. S. d. § 4 MPBetreibV durch ein Zertifikat einer der dafür ZLG-akkreditierten Benannten Stelle nachweisen.

Mit Stand vom 01.02.2007 sind dafür von der ZLG (www.zlg.de) folgende benannte Stellen akkreditiert:

  • DEKRA Certification GmbH Stuttgart
  • LGA InterCert Nürnberg
  • TÜV Rheinland Product Safety GmbH Köln

Auch wenn diese Aufleistung ohne Gewähr ist und mittlerweile ggf. erweitert wurde, ergibt sich hieraus, dass darüber hinaus gehende Wiederaufbereitungen vom Gesetzgeber nicht abgedeckt sind. Dies sollten Sie als Anwender, ZSVA oder allgemein Kunde unserer Produkte beachten.